Rechtliches

Mietbedingungen

Mietbedingungen für Ersatzmaterial

Stand: 17.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Miete von Ersatzmaterial (z. B. EMS-Westen, Geräte, Zubehör) über das Kundenportal der EuP Entwicklung und Produktion UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „EuP“). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Portals.

(2) Ersatzmaterial wird ausschließlich an Unternehmer vermietet, damit sie ihren Trainingsbetrieb fortsetzen können, solange eigenes Material bei EuP in Reparatur ist.

(3) Mit der Bestellung einer Miete und mit jeder Verlängerung stimmt der Kunde diesen Mietbedingungen zu.

§ 2 Mietgegenstand

(1) Gemietet wird ein Exemplar des gewählten Mietartikels, bei Artikeln mit Varianten in der gewählten Variante (z. B. Größe). Welches Exemplar geliefert wird, bestimmt EuP. Jedes Exemplar trägt eine eindeutige Nummer.

(2) Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von EuP. Er darf nicht verkauft, verpfändet, untervermietet oder Dritten überlassen werden; die Nutzung durch Trainierende im Studio des Kunden ist erlaubt.

§ 3 Mietzeit

(1) Die Mietzeit wird wochenweise gebucht. Sie beginnt am Tag der Bestellung und endet nach Ablauf der gebuchten Wochen.

(2) Der Kunde kann eine laufende Miete im Portal unter „Konto → Mieten“ wochenweise verlängern, solange die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist. Mit dem Absenden der Verlängerung gilt der Mietvertrag für die zusätzlichen Wochen zu den dann gültigen Wochenpreisen.

(3) Eine vorzeitige Rückgabe verkürzt die gebuchte Mietzeit nicht und mindert den Mietpreis nicht.

§ 4 Mietpreis

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Portal angegebenen Wochenpreis multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Wochen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten für den Hinversand gemäß der Bestellung.

(2) Der Mietpreis wird mit der Rechnung abgerechnet; Verlängerungen kommen auf die nächste Rechnung. Im Portal wird nichts bezahlt.

§ 5 Versand und Rückgabe

(1) EuP versendet den Mietgegenstand an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

(2) Der Kunde gibt den Mietgegenstand spätestens am letzten Tag der Mietzeit vollständig, gereinigt und sicher verpackt zum Versand an folgende Anschrift:

EuP Entwicklung und Produktion UG (haftungsbeschränkt)
Fürstenwalder Damm 482
12587 Berlin

(3) Den Rückversand organisiert und bezahlt der Kunde. Er kann dafür im Portal einen Versandschein anfordern; dieser ist kostenpflichtig.

(4) Die Gefahr für den Mietgegenstand trägt der Kunde vom Erhalt bis zum Eingang bei EuP, also auch auf dem Rückversand.

(5) Die Rückgabe ist erfolgt, wenn der Mietgegenstand bei EuP eingegangen ist und EuP sie im Portal bucht. Der Kunde sieht die Rückgabe danach in seinem Konto.

§ 6 Verspätete Rückgabe

Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurück, wird für jede angefangene weitere Woche bis zum Eingang bei EuP der Wochenpreis berechnet. Weitergehende Ansprüche von EuP bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde prüft den Mietgegenstand bei Erhalt und meldet erkennbare Schäden oder fehlende Teile unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, per E-Mail an EuP.

(2) Der Kunde behandelt den Mietgegenstand pfleglich, nutzt ihn nur bestimmungsgemäß und nach den Vorgaben des Herstellers und reinigt ihn wie ein eigenes Gerät bzw. eine eigene Weste.

(3) Der Kunde nimmt keine Reparaturen oder Eingriffe am Mietgegenstand vor und lässt solche auch nicht durch Dritte vornehmen.

(4) Schäden, Störungen und Verlust meldet der Kunde unverzüglich an EuP. Ein defekter Mietgegenstand darf nicht weiter genutzt werden.

§ 8 Verlust und Beschädigung

(1) Für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstands während der Mietzeit einschließlich des Rückversands haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Gewöhnliche Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geht nicht zu Lasten des Kunden.

§ 9 Mängel des Mietgegenstands

(1) Ist der Mietgegenstand bei Übergabe mangelhaft oder fällt er während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden aus, tauscht EuP ihn nach Möglichkeit gegen ein gleichwertiges Exemplar aus. Für die Zeit, in der kein nutzbarer Mietgegenstand zur Verfügung steht, ist der Mietpreis entsprechend gemindert.

(2) Für die Haftung von EuP gilt § 11 der AGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.